MRT Lunge

Leiden Sie unter anhaltendem Husten oder Atemproblemen? Sind Sie langjähriger Raucher?
Eine Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchung der Lunge bei ARISTRA kann Ursachen für solche Beschwerden erkennen oder ausschließen. Sie dient insbesondere der Früherkennung von Lungenkrebs.
Inhaltsverzeichnis
Illustration MRT Schulter bei ARISTRA

Beschwerden, wegen denen eine MRT der Lunge angebracht sein kann

  • Anhaltender Husten
  • Atemprobleme
  • Brustschmerzen
  • Langjähriges Rauchen
MRT Lunge bei ARISTRA Illustration
Expert:innen Lunge
PD Dr. med. Andreas Lubienski
PD Dr. med. Andreas Lubienski

Facharzt für Radiologie
Experte für Abdomen und Bewegungsapparat
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Lubienski ist Facharzt für diagnostische Radiologie und Experte für Abdominalradiologie, Muskuloskelettalradiologie sowie Interventionelle Radiologie. Als Autor und Co-Autor war er während seiner wissenschaftlichen Laufbahn an mehr als 150 Publikationen beteiligt.
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Lubienski ist Facharzt für Radiologie und Experte für Abdominalradiologie, Muskuloskelettalradiologie sowie Interventionelle Radiologie.
PD Dr. med. Markus Zimmermann
PD Dr. med. Markus Zimmermann

Facharzt für Radiologie
Experte für Abdomen
PD Dr. med. Markus Zimmermann ist Experte für interventionelle Radiologie, mit Fokus auf onkologische Interventionen, sowie abdominelle Bildgebung, mit Schwerpunkt in der CT- und MRT- Diagnostik der Leber. Er hat mehrere Jahre als Oberarzt an der Uniklinik der RWTH Aachen gearbeitet und war dort bereichsleitend für die Angiographie zuständig.
PD Dr. med. Markus Zimmermann ist Experte für interventionelle Radiologie sowie abdominelle Bildgebung mit Schwerpunkt in der CT- und MRT-Diagnostik der Leber.
Die Lunge liegt im Brustkorb und sorgt für den Austausch von Atemgasen, insbesondere für das Abatmen von Kohlendioxid und die Aufnahme von Sauerstoff.
Durch Schadstoffeinwirkung können Lungenzellen entarten und sich ungehindert vermehren - es entsteht Lungenkrebs. Solche Schadstoffe, die die Entstehung von Lungenkrebs begünstigen, gelangen beispielsweise durch Rauchen oder durch Luftverschmutzung in die Lunge.

Mit der Lungen-MRT können Zellansammlungen in der Lunge (auch Rundherde genannt) ab einer Größe von ungefähr 6-8 mm zuverlässig entdeckt werden, und somit potentieller Lungenkrebs bereits im Frühstadium erkannt werden. Bisher wurden zur Früherkennung von Lungenkrebs vor allem CT-Untersuchungen durchgeführt, welche jedoch den Nachteil der Strahlenbelastung mit sich bringen. In aktuellen Studien wurde gezeigt, dass die MRT-Untersuchung der Lunge jedoch ebenso genau sein kann wie eine CT-Untersuchung, und dass ohne jegliche Strahlenbelastung (pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29992387/).

Die Untersuchung dauert ungefähr 20 Minuten und findet in der Rückenlage statt. In der Regel ist keine Gabe von Kontrastmittel notwendig. Um ausreichend scharfe Bilder zu produzieren, sollten Sie in der Lage sein, die Luft ungefähr 15-20 Sekunden anzuhalten.

Die MRT-Untersuchungen der Lunge bei ARISTRA werden in Zusammenarbeit mit international anerkannten Expert:innen fortlaufend weiterentwickelt. So können die Aufnahmen vor Ort mit modernster Aufnahmetechnik und nach neuestem Stand der Wissenschaft angefertigt werden. Die Auswertung Ihrer Aufnahmen wird durch unsere Spezialist:innen durchgeführt.

MRT Lunge » Auf einen Blick

Die ARISTRA-Spezialist:innen freuen sich darauf Sie vor Ort begrüßen zu dürfen. In den modernen Praxisräumlichkeiten erwarten Sie eine angenehme Atmosphäre, kurze Wartezeiten und eine persönliche ärztliche Betreuung während der gesamten Untersuchung.
Dauer und Preis
ca. 20 Minuten
Übernahme durch PKV/Beihilfe
Selbstzahlerpreis
ab 600 €*
Untersuchung
Strahlungsfrei
Schnelle Terminvergabe
* Die angegebenen Kosten sind nicht als Pauschalpreise, sondern lediglich als Orientierungshilfe zu verstehen. Die Gebühren für ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der individuellen Einzelumstände bestimmt. Werden entstehende Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, sind sie von der behandelten Person selbst zu zahlen.

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