MRT für Selbstzahler
Kosten einer MRT Untersuchung
Die Kosten einer Magnetresonanztomographie (MRT) Untersuchung variieren nach der zu untersuchenden Region und Aufwand der MRT-Aufnahmen. Zusätzlich kann eine Kontrastmittelgabe zusätzliche Kosten verursachen. An Kontrastmitteln verdient der behandelnde Arzt jedoch nichts (Weitere Informationen zu MRT Kontrastmitteln).
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die meisten MRT-Untersuchungen. Nur einige Spezialuntersuchungen wie das Ganzkörper MRT müssen von Versicherten selbst getragen werden.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die meisten MRT-Untersuchungen. Nur einige Spezialuntersuchungen wie das Ganzkörper MRT müssen von Versicherten selbst getragen werden.
MRT für Selbstzahler
Patient:innen der gesetzlichen Krankenkassen müssen oft sehr lange auf einen Termin für eine Kernspintomographie warten. Für den Fall, dass Sie einen kurzfristigen MRT-Termin wünschen, können Sie die Untersuchung als Selbstzahler durchführen lassen. So profitieren Sie von unseren modernen MRT-Geräten, kurzen Wartezeiten und schnellen Befunden. Dem zeitnahen Beginn Ihrer Behandlung steht dann nichts mehr im Wege.
Auf den Seiten unserer Standorte erfahren Sie mehr über den Ablauf und die behandelnden Ärzte. Sie können aber auch gerne über unser bequemes Online-Formular direkt Ihren Termin anfragen.
Auf den Seiten unserer Standorte erfahren Sie mehr über den Ablauf und die behandelnden Ärzte. Sie können aber auch gerne über unser bequemes Online-Formular direkt Ihren Termin anfragen.
Gut zu wissen
Wir bieten an den meisten Standorten momentan ausschließlich MRT-Untersuchungen an. Computertomographien/ CT-Untersuchungen oder Röntgen können wir momentan nur in München und Bern durchführen.
Preisliste
* Die angegebenen Kosten sind nicht als Pauschalpreise, sondern lediglich als Orientierungshilfe zu verstehen. Die Gebühren für ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der individuellen Einzelumstände bestimmt. Werden entstehende Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, sind sie von der behandelten Person selbst zu zahlen.
